Berechnung der Ausgleichszahlungen für 2020
§21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) regelt die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV2. Diese Ausgleichszahlungen sollen die fehlenden Einnahmen aufgrund des Freihaltens von Kapazitäten für Corona-Patienten kompensieren. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage hat das InEK am 20. Januar 2021 gem. §21 Abs. 10 Satz 5 KHG die um variable Sachkosten bereinigten Entgeltkataloge für aG-DRG und PEPP des Jahres 2020 veröffentlicht. Damit können Sie die Erlöse der Fälle aus dem Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2020 mit den Erlösen aus der Vergleichsperiode in 2019 vergleichen und den Erlösrückgang darstellen.
Um den Erlösrückgang einfach in TIP HCe zu berechnen, werden die beiden alternativen Entgeltkataloge in den MCO Cube integriert. Die relevanten Fälle der Vergleichsperioden erhalten einen zusätzlichen Eintrag in der Dimension „DRG Grouperversion“ als Member „GDRG2020P21“ bzw. im PEPP-Cube als zusätzlicher Eintrag in der Dimension „Version“ als Member „PEPP2020P21“.
Um die Integration der Entgeltkataloge zu beauftragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Projektbetreuer.