Vereinbarungsüberleitung

Mit der Vereinbarungsüberleitung bieten wir Ihnen ein standardisiertes und transparentes Verfahren zur Überleitung der zuletzt abgeschlossenen Leistungsvereinbarung in den aktuellen Fallpauschalenkatalog über ein standardisiertes und transparentes Vereinbarungsgrouping.

IHRE VORTEILE

TRANSPARENZ
Abbildung des Katalogeffekts analog zum realen Leistungsgeschehen.

VOLLWERTIGES E1-FORMULAR
Nutzung des Datenpools aus dem nationalen DRG-Benchmarking Projekt zur Überleitung nicht erbrachter, geplanter Leistungen

EINFACHE FDA-ERMITTLUNG
Differenzierte Einzelleistungsdarstellung als Basis für die FDA-Ermittlung

WIR BENÖTIGEN

E1-Ausgangsjahr
§21-Datensatz Ausgangsjahr

SIE ERHALTEN

Ergebnisübersicht E1 und E4
E1 NEU – Jahres- und Überlieger
E1 NEU – Jahreslieger
E1 NEU – Überlieger
E4 NEU – Jahres- und Überlieger (Berücksichtigung IST-Katalogeffekt)
E4 NEU – Jahreslieger (Berücksichtigung IST-Katalogeffekt)
E4 NEU – Überlieger (Berücksichtigung IST-Katalogeffekt)
E1 Formulare Krankenhaus-Split und Benchmark-Split
DRG-Wanderung durch Krankenhaus-Split und Benchmark-Split

VORGEHEN IM DETAIL

Grouping der Jahreslieger aus dem Ausgangsjahr mit dem Ausgangsjahr-Grouper & dem Übergangs-Grouper sowie DRG-Überleitung des Krankenhauses

  1. Anwendung der DRG-Überleitung auf die E1-Fallzahlen der zuletzt abgeschlossenen Vereinbarung
  2. Überleitung der Bewertungsrelationen sowie Zu- und Abschläge erfolgt analog.
  3. Anpassung auf den realen Katalogeffekt des Krankenhauses & Normierung der Kennzahlen
  4. Geplante Leistungen, die nicht erreicht wurden, werden auf Basis der DRG-Überleitung aus unserem nationalen DRG-Benchmarking Projekt übergeleitet – Berechnung erfolgt analog zu Punkt 2 – 4.
  5. Vollwertiges und stimmiges E1-Formular im aktuellen Fallpauschalenkatalog