
§21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) regelt die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV2. Diese Ausgleichszahlungen sollen die fehlenden Einnahmen aufgrund des Freihaltens von Kapazitäten für Corona-Patienten kompensieren. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage hat das ...