TARPSY

Die neuen stationären Abrechnungspauschalen für Psychiatrien

Das Eidgenössische Parlament hatte im Dezember 2007 eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG beschlossen, wonach schweizweit einheitliche leistungsorientierte Pauschalen für die stationäre Gesundheitsversorgung eingeführt werden sollten (KVG Art. 49). Diese Änderung ermöglichte mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen.

In der Akutsomatik wurden diese leistungsbezogenen Fallpauschalen, basierend auf dem deutschen DRG-System (Diagnosis Related Groups, Diagnose bezogene Fallgruppen), am 1. Januar 2012 eingeführt, aber noch nicht für Psychiatrien und im Rehabilitationsbereich.

Dies wird nun mit der Tarifstruktur TARPSY mit Version 1.0 „nachgeholt“, jedoch als leistungsbezogene Tagespauschalen anstatt der Fallpauschalen im DRG-System. Die verbindliche Einführung von TARPSY erfolgt für die Erwachsenenpsychiatrie per 1.1.2018 und für die Kinder- und Jugendpsychiatrie per 1.1.2019.
Die Patientenaufenthalte werden anhand der Hauptdiagnose der Patienten in zehn möglichst kostenhomogene psychiatrische Basis-Kostengruppen (Basis-PCGs) unterteilt. Für mehrere dieser Basis-PCGs erfolgt eine zusätzliche Differenzierung nach den Kriterien Nebendiagnose, Symptomintensität und Alter. Eine Basis-PCG ist in maximal drei PCGs unterteilt. Dadurch ergeben sich insgesamt 22 psychiatrische Kostengruppen. Das effektive Kostengewicht wird berechnet, indem die Aufenthaltsdauer mit dem Tageskostengewicht multipliziert wird.

Die Symptomintensität wird durch die HoNOS-Einschätzung (Health of the Nation Outcome Scales) bei Patienteneintritt dokumentiert resp. durch HoNOSCA bei Kindern und Jugendlichen (CA: Children and Adolescents). Die einzelnen HoNOS-Einschätzungs-Items werden anhand von entsprechenden CHOP-Codes in das Grouping einbezogen. Ansonsten werden die Prozeduren resp. CHOP-Codes vorläufig noch nicht für die Berechnung heran gezogen. Ein HoNOS-Item ist beispielsweise die „Absichtliche Selbstverletzung“, welche jeweils in die Schweregrade „überhaupt nicht“, „ein wenig“, „ziemlich“, „stark“, „sehr stark“ und „unbekannt“ unterteilt wird. So entspricht HoNOS-Item „Absichtliche Selbstverletzung“ mit Schweregrad „ziemlich“ HoNOS Item 2 mit Stufe 2, was einem CHOP-Code von 94.A1.22 entspricht.
Die notfallmässige Aufnahme eines Patienten hat keinen Einfluss auf die Gruppierung eines Falls in eine bestimmte PCG. Fallzusammenführungen erfolgen gleich wie in der Somatik, d.h. bei Wiedereintritt innerhalb von 18 Tagen nach Austritt.
In TIP HCe wird TARPSY in das Modul MCO Medizincontrolling integriert. Dieses gewinnt daher im psychiatrischen Umfeld an Bedeutung. Ebenfalls bieten wir die Integration des TARPSY-Grouper von SwissDRG in unserem Schnittstellenprozess an. Schon heute können Sie mit TIP HCe den kompletten TARPSY Datensatz erstellen und diesen in BIC flexibel auswerten. Wir halten Sie über unsere weiteren Neuerungen in diesem Bereich auf dem Laufenden.

Artikel vom 23. April 2017