Vereinbarungsgrouping & Bundesleistungsgruppen
In einer Zeit, in der bürokratische Herausforderungen den Arbeitsalltag dominieren, wird Effizienz immer wichtiger. Eine einfache Google-Suche mit den Begriffen “Krankenhaus” und “Bürokratie” führt zu aktuellen Artikeln mit folgenden Überschriften: “Es wird immer mehr statt weniger”, “Bürokratie: Von Fesseln befreien”, “Bürokratie lähmt Krankenhausbetrieb” und “Klinik-Verbund: Gesetz bringt mehr Bürokratie und wenig Entlastung”. Diese Titel verdeutlichen, wie stark die zunehmende Reglementierung den operativen Krankenhausalltag auf Station und in der Verwaltung beeinflusst. Michael Ebert erläutert, wie wir Sie dabei unterstützen können, angesichts der zunehmenden Regulierungen wertvolle Zeit zu sparen, indem unsere Lösungen Arbeitsschritte vereinfachen bzw. automatisieren.
Vereinbarungsgrouping
Ein Blick auf die Website des Bundesgesundheitsministeriums zeigt, dass seit dem 1.1.2023 insgesamt 33 Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten sind. Diese betreffen zwar nicht ausschließlich den Krankenhaussektor, zeigen aber auf, wie umfangreich die aktuellen rechtlichen Anpassungen im Gesundheitswesen ausfallen, was zumindest im Krankenhaussektor eine steigende Komplexität und einen damit verbundenen Mehraufwand mit sich bringt. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an Lösungen, die diese Komplexität beherrschbar machen und Zeit sparen. Doch Digitalisierung bedeutet nicht immer, dass große, komplexe IT-Infrastrukturen aufgebaut werden müssen. Ganz im Gegenteil: Spezifische Fragestellungen, die nicht täglich, sondern beispielsweise nur wenige Male im Jahr oder sogar nur einmalig ausgewertet werden müssen, lassen sich auch durch kompakte und schnelle Lösungen vollständig ohne Data Warehouse beantworten. Ein Beispiel für eine solche Lösung ist das Vereinbarungsgrouping. Hierbei handelt es sich um eine onlinebasierte, vollautomatisierte Überleitung einer Vereinbarungs-E1. Die benötigten Daten (§-21-Datensatz und Ausgangsvereinbarung E1) werden über das Upload-Portal eingespielt. Auf unseren Servern verarbeiten wir diese Daten unmittelbar, und das Ergebnis steht in der Regel innerhalb weniger Stunden im Download-Portal zur Verfügung.
Das Hauptziel des Vereinbarungsgroupings ist die präzise Überleitung einer bestehenden E1-Vereinbarung. Dies kann für verschiedene Szenarien relevant sein, wie etwa die Fortschreibung der Vorjahresvereinbarung oder die Überleitung von Altjahresvereinbarungen auf verschiedene Kataloge (z.B. von 2019 auf 2024). Die Überleitung ist relevant für die Ermittlung des Katalogeffekts, der wiederum eine zentrale Rolle für den Fixkostendegressionsabschlag (FDA) spielt. Unsere Lösung bietet dabei nicht nur eine reguläre Überleitung, sondern berücksichtigt auch den Effekt der Hybrid-DRG-Ausgliederung, der sich ergibt, wenn Leistungen aus der ursprünglichen Vereinbarung durch eine „Abwanderung“ in die neuen Hybrid-DRGs nicht mehr im E1 geführt werden.
Aufbereitungsprozess in mehreren Schritten
Grouping der Ist-Daten: Zunächst werden die hochgeladenen §-21-Daten mit dem DRG-Grouper des Ausgangsjahrs sowie des Zieljahrs gruppiert. Hieraus resultiert ein DRG-Split. Beispielsweise werden von 10 Fällen, die im Ausgangsjahr durch den Grouper der DRG A zugeordnet wurden, im Zieljahr nur noch 7 Fälle der DRG A zugeordnet, während 3 Fälle der DRG B zugeordnet werden. Der sich daraus ergebende DRG-Split beträgt 70:30. Der prozentuale Anteil für Kurzlieger, Verlegungen und Langlieger wird analog ermittelt.
Exkurs zum Übergangsgrouper: Die Übergangsgrouper können maximal das Vorvorjahr in der Logik des aktuellen Jahres abbilden. Um eine saubere Überleitung von Jahren zu ermöglichen, die weiter zurückliegen, haben wir ein spezielles Überleitungstool entwickelt, das auf den Überleitungstabellen des BfArM basiert. Im ersten Schritt werden dabei die Diagnosen und Prozeduren mithilfe der Überleitungstabellen in das jeweils folgende Jahr überführt. Dieser Prozess wird so lange wiederholt, bis das Vorvorjahr des aktuellen Groupers erreicht ist. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der zertifizierte Übergangsgrouper. Auf diese Weise werden ältere Daten zuverlässig mit dem aktuellen Übergangsgrouper groupierbar.
Anwendung auf Vereinbarungs-E1: Der ermittelte DRG-Split wird anschließend auf die vorhandene Vereinbarung E1 angewendet. Sollten in den eigenen §-21-Daten keine entsprechenden Splits für eine DRG vorhanden sein, greifen wir auf Daten aus dem Benchmarking-Projekt zurück, das etwa 10% der nationalen Fälle abdeckt. Dadurch wird sichergestellt, dass auch DRGs sachgerecht übergeleitet werden können, die in den eigenen Ist-Leistungsdaten nicht vorhanden sind.
Validierung und Darstellung: Nach der Überleitung erfolgt eine Validierung der Daten, um sicherzustellen, dass die Pflegetage einer DRG zu den Angaben für Kurzlieger, Verlegungen und Langlieger passen. Zusätzlich erfolgt ergänzend zur regulären Überleitung die Überleitung nach E4 (hier wird der Ist-Katalogeffekt als Ziel-Katalogeffekt für die übergeleitete Vereinbarung herangezogen) sowie die Überleitung ohne Hybrid-DRG-Ausgliederungseffekt. In diesem Fall wird der Ist-Katalogeffekt herangezogen, der sich ohne die Fälle ergibt, die in 2024 einer Hybrid-DRG zugeordnet werden. Die beiden Zielkatalogeffekte werden durch eine differenzierte Anpassung der Langliegertage erreicht. Final werden die Ergebnisse für alle drei Überleitungen summarisch sowie differenziert nach Jahresliegern und Überliegern dargestellt. Auch die Ausgliederung von Leistungen in Hybrid-DRGs wird gesondert abgebildet.
Bundesleistungsgruppen
Im Rahmen der Krankenhausreform sollen die Bundesleistungsgruppen eine entscheidende Rolle in der Krankenhausplanung spielen. Sie ermöglichen eine gezielte Zuordnung stationärer Behandlungsfälle zu spezifischen Leistungsbereichen und sind darauf ausgelegt, perspektivisch zu einer bedarfsgerechten Gestaltung der Versorgungslandschaft beizutragen.
Aktuell existiert noch kein offizieller Leistungsgruppen-Grouper. Als InEK-zertifizierter Grouperhersteller werden wir einen Grouper bereitstellen, sobald der Grouperkern durch das InEK zur Verfügung steht und eine Zertifizierung dafür möglich ist. Vorbereitend haben wir bereits ein umfassendes Tool zur Leistungsgruppenanalyse entwickelt. Diese onlinebasierte Lösung, die auf dem §-21-Datensatz basiert, bietet bereits jetzt ein umfangreiches Leistungsspektrum zur Analyse auf medizinischer Leistungsgruppenebene oder auf Ebene der Leistungsgruppen Land NRW. Hierbei werden klassische Leistungskennzahlen wie Fallzahl, Casemix, CMI, Effizienz und Verweildauer sowie u.a. die Themen Kodierung und ambulantes Potenzial abgebildet. Darüber hinaus umfasst das Tool auch operative Kennzahlen, insbesondere die OP-Quote. Perspektivisch werden alle Auswertungen auch auf Ebene der Bundesleistungsgruppen in diesem Tool zur Verfügung stehen. Sowohl die medizinischen Leistungsgruppen als auch die Leistungsgruppen NRW (resp. Bundesleistungsgruppen) stellen wir Ihnen gern als Erweiterung des MCO-Cubes zur Verfügung.
Artikel vom 5. Dezember 2024